Datenschutzberatung für kleine und mittelständige Unternehmen (KMU)
Unternehmen, in denen weniger als 20 Personen personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, also per Computer auf Kunden-, Lieferanten- oder Mitarbeiterdaten zugreifen, benötigen keinen Datenschutzbeauftragten. Aber Achtung – alle übrigen Datenschutzregeln gelten in vollem Umfang auch für kleine und mittelständige Unternehmen (KMU)! Der Gesetzgeber gibt hier dem Verantwortlichen (meist dem Geschäftsführer) lediglich die Wahl, sich eigenverantwortlich um die Einhaltung zu kümmern – mit allen daraus resultierenden Pflichten und Konsequenzen. Der Umfang an Vorschriften ist jedoch nicht gering, häufige Gesetzesänderungen und -ergänzungen bedingen eine stete Fortbildung. Mithin wird Datenschutz intern meist delegiert und eher als Randthema betrachtet.
Doch es gibt gute Gründe für Unternehmen, sich aktiv um den Datenschutz zu kümmern. Zum einen wird das Unternehmen durch einen funktionierenden Datenschutz als seriöser und verlässlicher Geschäftspartner wahrgenommen, der die Kundeninteressen erst nimmt. Zum anderen kann eine Datenschutzpanne den Ruf des Unternehmens nachhaltig schädigen. Strafzahlungen und wiederholte Überprüfungen durch die Aufsichtsbehörden kosten Geld, Zeit und binden Arbeitskraft.
So wie ein Führerschein zwingende Voraussetzung zum Fahren eines Autos ist, ist funktionierender Datenschutz Voraussetzung für den Betrieb eines Unternehmens. Ein professioneller Datenschutzberater ist daher für jede Unternehmensgröße wichtig – auch für kleinere.